MITGLIEDER
FEYEREISEN Charles (Vorsitzender), BAULER Marc, BRUCK Jean-Marie, EVERAD Anne, ZENS Jérôme, JACOBY Cindy, KARIER Romy, SCHONG Danielle.
Satzung des Konferenzausschusses:
Gesetz vom 15. Dezember 2016
Kapitel 9. § 33 § 33. Der „Ausschuss der Gymnasialkonferenz“
An jedem Gymnasium wird ein „Konferenzausschuss des Gymnasiums“ eingerichtet. Dieser hat folgende Aufgaben:
- die Lehrkräfte gegenüber der Schulleitung, dem Minister sowie dem Schüler- und Elternbeirat zu vertreten;
- dem Direktor Vorschläge zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Unterricht und der Erziehung an der Schule zu unterbreiten;
- Vorschläge zur beruflichen Weiterbildung des Personals zu unterbreiten;
- allgemeine Empfehlungen für die Aufteilung der Aufgaben im Bereich Unterricht, Aufsicht und Betreuung der Schüler abzugeben;
- die Stellungnahmen seiner Vertreter im Bildungsrat vorzubereiten
- kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten zu organisieren.
Der Direktor trifft sich mit dem „Konferenzausschuss der Schule“, wann immer dieser darum bittet. Er teilt ihm alle Informationen im Zusammenhang mit dessen verschiedenen Aufgabenbereichen sowie Informationen zur Fortbildung des Personals mit.
(Gesetz vom 15. Dezember 2016)
„Der Ausschuss der Schulkonferenz wird von der Schulkonferenz gewählt. Er entsendet vier seiner Vertreter in den Bildungsausschuss. Der Ausschuss der Schulkonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung.“
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MITGLIEDER
Pol Hermes – Vorsitzender
Viviana Giampaolo – Stellvertretende Vorsitzende
Chris Felten – Schatzmeister
Tanja Agosta – Stellvertretende Schatzmeisterin
Gilles Rauen – Sekretär
Sam Dratwicki, Diane Neises, Gilles Klein, Diane Schroeder, Stéphanie Weyer, Jean-Marc Porco
MITGLIEDER
Mitglieder: Antunes Da Costa Adriana, Haupert Laura, Liska Draper Andrew, Saoudoui Ayoub, Schiltz David, Macedo Martinho Diego,
Thibor Claire, Santos Rodrigues Francisco.
Kontakt:
E-Mail: schuelercomite[at]ljbm.cconcept-test.lu
Snapchat:@ljbm.sc
Instagram:@ljbm.sc
Gesetz vom 25. Juni 2004 über die Organisation der Gymnasien und technischen Gymnasien
§ 34. Der Schülerrat
An jedem Gymnasium wird ein Schülerrat eingerichtet. Dieser hat folgende Aufgaben:
- die Schüler gegenüber der Schulleitung sowie gegenüber den Ausschüssen zu vertreten, die sich aus Lehrkräften bzw. Eltern zusammensetzen;
- die Schüler über ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Schulgemeinschaft zu informieren, insbesondere über die Klassensprecher;
- die Stellungnahmen seiner Vertreter im Bildungsausschuss vorzubereiten;
- kulturelle, gesellschaftliche oder sportliche Aktivitäten zu organisieren;
- Vorschläge zum Schulalltag und zur Arbeit der Schüler zu unterbreiten.
Der Schulleiter trifft sich mit dem Schülerrat, wann immer dieser darum bittet.
Der Schülerrat entsendet Schülervertreter zur nationalen Schülerkonferenz und zum Bildungsausschuss.
Die Wahlmodalitäten, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Schülerausschusses werden durch eine großherzogliche Verordnung geregelt.
VORSTELLUNG
Der Elternbeirat des LJBM setzt sich im Dialog mit allen beteiligten Partnern für eine gute Bildung und das Wohlergehen der Kinder ein. Seine Mitglieder treffen sich einmal im Monat und sind im Bildungsrat, im Sicherheitsausschuss, in der Verpflegungskommission und in der Steuerungsgruppe des Schulprojekts vertreten. Sie nehmen an den von derFAPEL(Fédération des Associations de Parents d’Elèves du Luxembourg) organisierten Aktivitäten teil und wirken bei Veranstaltungen am Gymnasium mit, wie beispielsweise bei Abschluss- und Preisverleihungen, dem Tag der offenen Tür, dem „Talent-Owend“, dem Schulfest usw. Der Elternbeirat unterstützt zudem schulische Aktivitäten finanziell (Bildungsreisen, verdienstvolle Schüler, Solidaritätsfonds usw.).
Der Elternbeirat des Lycée Mamer bedankt sich bei allen Eltern, die ihren Beitrag geleistet haben. Mit diesen Mitteln haben wir Schulprojekte (Bildungsreise nach München, Preisverleihung für verdienstvolle Schüler, den marokkanischen Abend, den Talentowend-Abend) sowie das SePAS unterstützt.
MITGLIEDER:
Liste der Mitglieder des „Elterecomité Lycée Josy Barthel Mamer“
E-Mail: elterecomite[at]ljbm.cconcept-test.lu
Spuerkees: IBAN LU69 0019 2255 4622 3000
Gesetz vom 25. Juni 2004 über die Organisation der Gymnasien und technischen Gymnasien
§ 33. DerElternbeirat
An jedem Gymnasium wird ein Elternbeirat eingerichtet. Dieser hat folgende Aufgaben:
- die Eltern der Schüler gegenüber der Schulleitung sowie gegenüber den von den Lehrkräften bzw. den Schülern gebildeten Gremien zu vertreten;
- die Eltern der Schüler über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Unterricht an der Schule zu informieren;
- die Stellungnahmen seiner Vertreter im Bildungsausschuss vorzubereiten;
- kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten zu organisieren und alle Vorschläge zur Organisation
des Unterrichts und der Arbeit der Schüler innerhalb der Einrichtung zu unterbreiten.
Der Schulleiter trifft sich mit dem Elternbeirat, wann immer dieser darum bittet.
An jedem Gymnasium beruft der scheidende Elternbeirat die Generalversammlung der Eltern der an diesem Gymnasium eingeschriebenen Schüler
vor dem 1. November des laufenden Schuljahres ein. Geschieht dies nicht, übernimmt der Schulleiter die Einberufung.
Die Versammlung legt die Zusammensetzung und die Wahlmodalitäten des Elternbeirats fest. Der Elternbeirat
ent sendet die Elternvertreter in den Bildungsrat.
Erste Sitzung des Ausschusses mit der Geschäftsleitung und der technischen Abteilung: Mittwoch, 6. November, um 14:30 Uhr in Raum D006
Die Studienberatung ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
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